Bonitätsprüfung der Forderungen

Zur besseren Forderungskontrolle den Kunden gegenüber ist es empfehlenswert, vor der Zwangsausgleichseinreichung die Forderungen zu überprüfen.


Dadurch ermöglichen wir die Übersicht über die Geschäftstätigkeit und der Finanzlage des Schuldners sowie die Überprüfung der Forderungsrechtsbezeichnung.

Bonitätsprüfung der Forderungen WIRD auf der Basis der folgenden Kriterien durchgeführt:

• Forderungsfälligkeitszeit;
• Forderungbetrag,
• Bonitätsprüfung des Schuldners,
• Rechtsbezeichnung aus der die Forderung hervorgeht (z.B.Gütervertrieb, Dienstleistung, Darlehen,usw.)
• Die Verfügbarkeit der Forderungsangaben (Dokumemtationszustand, FinanzAngaben, usw.),
• Wie wurde der Forderungsinkasso bis zum Übetragungsmoment durchgeführt.

Die Fürsorge für das Forderungsinkasso beginnt viel früher, mit der Bonitätsprüfung der Klienten, denen wir prolongierte Inkassierung anerkennen.