Ankauf von fälligen Forderungen
Wir bieten Ihnen den Ankauf der unumstrittenen fälligen, unausgeglichenen oder abgeschriebenen Forderungen an, mit der Absicht, Ihnen bei der Lösung der Frage der fälligen oder unausgeglichenen Forderungen zu helfen,die Ihnen Kosten verursachen und Ihren Mitarbeitern die Zeit von ihrer Arbeit wegnehmen.
Sie können folgende Vorteile genießen:
• Direkter Zustrom der Liquiditätsmittel ohne auf den guten Willen Ihres Klienten warten zu müssen, d.h. darauf wann und ob er Ihnen bezahlen wird
• Sie vermeiden die Möglichkeit der erfolglosen Forderungsinkasso, das sich mit der Zeit nur noch vergrößert;
• Ihre Mitarbeiter können sich im größeren Ausmaß auf ihre Grundtätigkeit konzetrieren, womit sie bessere Resultate erzielen, bzw. es wird ihnen ermöglicht in größerem Maße verfügbar für die Lösung neuer Forderungen zu sein, wessen Wertschätzung dann höher liegt;
• Geschäftskostensenkung, weil Sie Zwangsausgleichskosten, wie z.B. für Gerichtsgebühren, Vervollzieher, Abschätzer usw. nicht mehr haben;
• Profitabilitätsvergrößerung Ihrer Tätigkeit, weil der angenommene Betrag des Kaufpreises im Falle der Forderungswertverbesserung als außerordentliches Einkommen gerechnet wird.
Faktoren, die die Forderungswertschätzung beeinflussen:
• Ankunftszeit der Forderungen,
• Forderungshöhe,
• Bonitätsprüfung des Schuldners,
• Die Verfügbarkeit der Forderungsangaben (Dokumantationszustand, Finanzunterlagen, usw.),
• Wie wurde der Forderungsinkasso bis zum Übertragungsmoment durchgeführt.
Oben gennante Faktoren sind für uns von größter Wichtigkeit bei der Forderungswertschätzung.
Was benötigen wir für unsere Entscheidung hinsichtlich des Forderungsankaufes?
Die Entscheidung über den Forderungsankauf basieren wir auf den zusammengestellten GrundAngaben über:
• Die Forderung (Fälligkeitsdatum, Wert)
• Den Schuldner (Firma, Adresse,bzw. der Firmensitz)
• Den Arbeitsinhalt, auf der Basis dessen die Forderung entstanden ist (kurze Beschreibung des Arbeitsverhältnisses, bisherige Aktivitäten hinsichtlich des Ankaufes, ob der Schuldner die Forderung abstreitet, usw.)
• Die Dokumentation, die den Forderungsgrund beweist
Nach der Dokumentationszusammenstellung werden die Forderungen eliminiert, für die es keine Inkassierungsmöglichkeit gibt (z.B. Verspätete Anmeldung im Konkursverfahren, der Schuldner scheidet ohne Vermögen hin, u.Ä.) die restlichen Forderungen sind das Wertschätzungsobjekt.
Das Formular zur Hilfe bei der Beschreibung der Forderungen, die sie haben, können Sie im unteren Formular finden »Formular für den Forderungsantrag«.